Allgemeine Geschäftsbedingungen der DROSTE GmbH
Geltung für alle Geschäftsbereiche: Garten- und Landschaftsbau, Containerdienst, Winterdienst, Gebäudereinigung und Reinigungsdienstleistungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der DROSTE GmbH und sind Bestandteil aller Liefer-, Werk-, Werkliefer-, Dienstleistungs- und Reinigungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung/Leistung als anerkannt.
- Lieferungen, Leistungen und Angebote der DROSTE GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne des BGB.
- Die DROSTE GmbH widerspricht ausdrücklich Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot – Vertragsabschluss
- Angebotsbindung: Angebote der DROSTE GmbH sind vorbehaltlich ausdrücklicher Zusage freibleibend und unverbindlich. Eine Bindung entsteht nur bei schriftlicher Bestätigung oder Auftragsannahme durch die DROSTE GmbH. Material- und Lohnpreisänderungen, die außerhalb des Einflussbereichs der DROSTE GmbH liegen, berechtigen zu jederzeitiger Anpassung auch nach Angebotserstellung.
- Vertragsabschluss: Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die DROSTE GmbH kann dieses innerhalb von vier Wochen annehmen oder ablehnen. Schweigen gilt nicht als Annahme. Eine Bindung der DROSTE GmbH entsteht erst durch ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung.
- Elektronische Bestellungen: Zugangsbestätigungen sind automatisierte Nachrichten ohne rechtliche Bindungswirkung. Sie stellen weder Annahme noch Zusage dar.
- Verfügbarkeitsvorbehalt: Alle Leistungen stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verfügbarkeit von Material, Personal und Subunternehmern. Bei Nichtverfügbarkeit ist die DROSTE GmbH zum kostenlosen Rücktritt berechtigt.
- Planungs- und Beratungskosten:
- Angebotserstellung: 150,00 € zzgl. MwSt. (wird bei Auftragserteilung über 1.000 € verrechnet)
- Beratungsleistungen: 95,00 €/Std. zzgl. MwSt.
- Nachkalkulationen/Gutachten: 120,00 €/Std. zzgl. MwSt.
- Geistiges Eigentum: Sämtliche Planungen, Konzepte, Kalkulationen und Entwürfe bleiben ausschließliches Eigentum der DROSTE GmbH. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ohne schriftliche Zustimmung wird mit dem 3-fachen Planungsaufwand zuzüglich Schadensersatz berechnet.
§ 3 Leistungserbringung und Kundenpflichten
3.1 Allgemeine Bestimmungen
- Leistungs- und Lieferfristen gelten als annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Bei höherer Gewalt (zum Beispiel Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Krieg, behördliche Eingriffe) verlängern sich Fristen entsprechend oder die DROSTE GmbH wird von der Leistungspflicht befreit.
- Die Auswahl der Mitarbeiter liegt ausschließlich bei der DROSTE GmbH. Weisungen an Mitarbeiter durch den Auftraggeber sind untersagt.
- Teilleistungen und Teillieferungen sind ausdrücklich vorbehalten.
3.2 Kundenpflichten und Mitwirkungsobliegenheiten
- Ansprechpartner: Der Auftraggeber benennt einen weisungsberechtigten Ansprechpartner mit umfassender Entscheidungsbefugnis. Dessen Weisungen gelten als verbindlich. Bei Abwesenheit haftet der Auftraggeber für alle Verzögerungen und Mehrkosten.
- Einweisungspflicht: Vollständige Einweisung in alle technischen Anlagen, Sicherheitsvorkehrungen und Besonderheiten des Objekts. Unterlassene oder unvollständige Einweisung begründet Schadensersatzansprüche der DROSTE GmbH.
- Unentgeltliche Bereitstellungspflichten:
- Sämtliche Genehmigungen, Pläne, Leitungsverläufe, Bodengutachten
- Ver- und Entsorgungsanschlüsse in ausreichender Dimensionierung
- Befestigte Lager- und Arbeitsplätze für Geräte und Material
- Kostenfreie Parkplätze für Fahrzeuge und Personal
- Aufzugsnutzung und Zufahrtsfreihaltung
- Sicherheitstechnische Ausrüstung bei besonderen Gefahren
- Schlüssel und Zugang: Mindestens 2 Schlüsselsätze je Objekt. Bei Schlüsselverlust durch DROSTE GmbH erfolgt Erstattung nur zum Wiederbeschaffungswert. Elektronische Zugangssysteme sind programmiert und einsatzbereit zu übergeben.
- Baustellenordnung: Der Auftraggeber übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und koordiniert alle Gewerke. Behinderungen durch andere Unternehmer berechtigen zu Mehrkostenansprüchen und Terminverlängerungen.
- Haftungsfreistellung: Der Auftraggeber stellt die DROSTE GmbH von allen Ansprüchen frei, die aus unvollständiger Einweisung, mangelnder Koordination oder unzureichender Bereitstellung resultieren.
§ 4 Spezielle Bestimmungen nach Geschäftsbereichen
4.1 Garten- und Landschaftspflege
- Für gelieferte Pflanzen, Rollrasen und Saatgut sind Mängel unmittelbar nach Verarbeitung anzuzeigen.
- Pflegetätigkeiten (Wässern, Düngen, Mähen) gehen nach Fertigstellung auf den Auftraggeber über.
- Eine Anwuchs-garantie wird nur gegen gesonderte Vergütung übernommen und gilt maximal ein Jahr unter Voraussetzung ordnungsgemäßer Pflege.
4.2 Containerdienst
- Vertragsgegenstand und Leistungsumfang:
- Bereitstellung, Miete und Abfuhr von Containern zur Abfallaufnahme
- Auswahl der Abladestelle (Deponie, Verbrennungsanlage, Behandlungsanlage) obliegt ausschließlich der DROSTE GmbH
- Bei Weisungen des Auftraggebers zur Abladestelle trägt dieser die vollständige Verantwortung und stellt die DROSTE GmbH von allen Ansprüchen frei
- Zufahrts- und Aufstellplatzanforderungen:
- Geeigneter Aufstellplatz und LKW-taugliche Zufahrt durch Auftraggeber bereitzustellen
- Tragfähigkeit für mindestens 18-Tonnen-Fahrzeuge erforderlich
- Zufahrtsbreite mindestens 3,5 m, lichte Höhe mindestens 4,5 m
- Bei ungeeigneten Zufahrten haftet der Auftraggeber für alle Fahrzeug- und Containerschäden
- Keine Haftung der DROSTE GmbH für Zufahrts- und Aufstellplatzschäden (außer Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit)
- Sicherung und Genehmigungen:
- Sicherung, Beleuchtung, Absperrung ausschließlich durch Auftraggeber
- Behördliche Genehmigungen für öffentliche Verkehrsflächen durch Auftraggeber
- Bei unterlassener Sicherung oder fehlenden Genehmigungen: Freistellung der DROSTE GmbH von allen Ansprüchen Dritter
- Bußgelder und behördliche Maßnahmen gehen zu Lasten des Auftraggebers
- Beladevorschriften und Haftung:
- Beladung nur bis Containerkante und nur bis zulässiges Höchstgewicht
- Ausschließlich bei Auftragserteilung genannte Abfallarten zulässig
- Deklarationspflicht nach geltendem Abfallschlüssel auf Verlangen
- Gefährliche/überwachungsbedürftige Abfälle nur mit schriftlicher Zustimmung und Analyse
- Haftung des Auftraggebers für alle Kosten und Schäden durch:
- Überladung oder unsachgemäße Beladung
- Falsche/nicht deklarierte Abfallarten
- Reinigungskosten nach Sonderabfällen
- Bußgelder bei Verstößen gegen Abfallrecht
- Container-Haftung:
- Vollständige Haftung des Auftraggebers für Containerschäden von Bereitstellung bis Abholung
- Haftung auch ohne Verschulden und bei unbekannter Schadensursache
- Haftung für Containerdiebstahl/-verlust
- Ersatz zum Neuwert bei Totalschaden
- Preise und Konditionen:
- Mietzeit: kostenlos 7 Kalendertage
- Überzeitgebühr: 1,70 €/Tag nach Ablauf der kostenlosen Mietzeit
- Vergebliche An-/Abfahrten: nach Aufwand, mindestens 105,00 € je Anfahrt
- Wartezeiten über 15 Min.: 2,00 €/Min.
- Deponiegebühren, Sortierkosten zusätzlich nach Aufwand
- Vorschüsse bis zur vollen Auftragshöhe können verlangt werden
- Aufstellhinweise (Haftungsübertragung):
- Öffentliche Aufstellung: Genehmigung, Gebühren, Verkehrssicherung durch Auftraggeber
- Private Aufstellung: Zufahrtsbreite mind. 2,5 m, Tragfähigkeit für 18t-Fahrzeug
- Bei Unsicherheiten: Vorherige Beratung kostenpflichtig.
- Schäden durch ungeeignete Aufstellplätze vollständig durch Auftraggeber zu tragen
4.3 Winterdienst
- Vertragslaufzeit und Bindung:
- Saison: 1. November bis 30. April
- Mindestvertragsdauer: 1 Saison
- Automatische Verlängerung um jeweils 1 Saison bei nicht fristgerechter Kündigung
- Kündigung nur bis 31. Januar für die nächste Saison möglich
- Bei Eigentümerwechsel/Verwaltungswechsel bleibt Vertrag bestehen
- Leistungsumfang und Einsatzbedingungen:
- 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis April
- Räumung/Streuung ab -0,5°C in Verbindung mit Nässe oder Wetterwarnung
- Prophylaktisches Streuen nach Ermessen der DROSTE GmbH möglich
- Räumungsbreiten:
- Gehsteige: 2/3 der Gesamtbreite, mindestens 1,20 m
- Zufahrten/Privatstraßen: ca. 2,50 m
- Haus-/Müllzugänge: ca. 1,00 m
- Fußgängerzonen: ca. 1,00 m an Häuserfront
- Reaktionszeiten und Leistungsgrenzen:
- Bei anhaltenden Schneefällen: keine Räumung während des Niederschlags
- Reaktionszeit: bis zu 6 Stunden nach Niederschlagsende
- Bei Schneehöhen bis 10 cm: Bestreuung, darüber maschinelle Räumung
- Extremwetterregelung: Bei höherer Gewalt (Schneechaos, gefrierender Regen) Reaktionszeit bis 6 Stunden nach Wegfall der Behinderung
- Schneelagerung und Zusatzleistungen:
- Schneelagerung nach Ermessen der DROSTE GmbH auf dem Grundstück
- Schneeabfuhr und Aufschüttung: nur gegen Zusatzvergütung
- Ablagerung auf Grünflächen auf Risiko des Auftraggebers (keine Haftung für Schäden)
- Handräumung nur bei gesonderter Vereinbarung
- „Schwarzräumung“ (bis auf Asphalt): kein Anspruch, nur Zusatzleistung
- Streumittel und Materialwahl:
- Materialwahl (Salz/Sole/Splitt/Granulat) nach Ermessen der DROSTE GmbH
- Streusplitt wirkt bis zu 10 Tage und darf nicht vorzeitig entfernt werden
- Keine Haftung für Schäden durch Streumittel (Korrosion, Verfärbungen, Pflanzenschäden)
- Streumittelentfernung nur gegen gesonderte Vergütung
- Ausschlüsse und Sonderregelungen:
- Nicht erfasst: Schnee/Eis durch defekte Rinnen, Dachlawinen, Schmelzwasser
- Verparkte Flächen: Nachbearbeitung kostenpflichtig
- Warnung vor Dachlawinen: Aufgabe des Auftraggebers
- Bei Zugangsbehinderung: keine Vergütungsminderung
- Reinigung nach Winterdienstende: separate Beauftragung erforderlich
- Haftung und Versicherung:
- Haftpflichtversicherung der DROSTE GmbH: 2 Mio. € je Schadensfall
- Haftungsausschlüsse:
- Bereits geräumte, später verunreinigte Flächen
- Schäden durch Dritte, Kinder, geparkte Fahrzeuge
- Schäden durch Schmelzwasser oder Dachlawinen
- Kratzer/Beschädigungen durch Räumgeräte bei nicht erkennbaren Hindernissen
- Frostaufbrüche und witterungsbedingte Schäden
- Bei Zahlungsverzug: vollständiger Haftungsausschluss
- Vergütung und Zahlungsbedingungen:
- Pauschalvergütung unabhängig von tatsächlichem Arbeitsaufwand
- Bereitstellungskosten, pauschal in 6 Monatsraten (November bis April)
- Auch bei schneearmen Wintern: volle Vergütungspflicht
- Zusatzleistungen werden gesondert nach Aufwand berechnet
- Bei mehreren Eigentümern: gesamtschuldnerische Haftung
- Einsatzmitteilung und Reklamationen:
- Einsatzmitteilung nach Durchführung
- Reklamationen binnen 2 Stunden nach Einsatzmitteilung schriftlich
- Verspätete Reklamationen werden nicht anerkannt
- Ersatzvornahme ohne Zustimmung führt zu Kostenerstattungsausschluss
4.4 Gebäude- und Reinigungsdienstleistungen
- Innenreinigung und Unterhaltsreinigung:
- Leistungen erfolgen ausschließlich nach schriftlichem Leistungsverzeichnis
- Grundreinigungen nur nach gesonderter Beauftragung und 200% Aufschlag
- Sonderreinigungen (Polster, Teppiche): separater Kostenvoranschlag erforderlich
- Bei Zugangsverhinderung keine Vergütungsminderung, Nachholung nach Aufwand
- Baustellenabschlussreinigung nach DIN 18299:
- Grobreinigung: Nur sichtbare grobe Verschmutzungen, keine Tiefenreinigung
- Feinreinigung: Standardreinigung nach DIN-Norm, Sonderwünsche kostenpflichtig
- Glasreinigung: Ein Reinigungsgang pro Auftrag, Nachbehandlung kostenpflichtig
- Zeitpunkt nach Wahl der DROSTE GmbH, keine Terminbindung des Auftraggebers
- Ausschlüsse und Mehrkosten:
- Beseitigung von Bauresten, Farbresten, Klebstoffen: gesonderte Vergütung
- Gerüstreinigung und Arbeiten über 3m Höhe: Zuschlag 250%
- Wochenend-/Feiertagsreinigung: Zuschlag 150%
- Reinigung bei laufendem Betrieb: Zuschlag 75%
- Reinigungsmittel und Haftung:
- Reinigungsmittelauswahl nach Ermessen der DROSTE GmbH
- Keine Haftung für Materialunverträglichkeiten ohne vorherige schriftliche Warnung
- Beschädigungen durch notwendige Arbeitsverfahren vom Auftraggeber zu tragen
- Wertsachen und empfindliche Gegenstände sind vor Reinigungsbeginn zu entfernen
- Schlüsselregelungen:
- Mindestens 2 Schlüssel je Reinigungsobjekt kostenfrei bereitzustellen
- Schlüsselverlust: Haftung nur bei Vorsatz, Erstattung zum Wiederbeschaffungswert
- Schließanlage/Codes sind einsatzbereit zu übergeben
- Kosten für Zugangsbehinderung: nach Aufwand, mindestens 105,00 € je Anfahrt
- Qualitätsstandards und Beanstandungen:
- Reinigungsstandard: „handelsübliche Sauberkeit“ nach DIN-Normen
- Beanstandungen nur binnen 24 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich
- Nachbesserung nur einmalig und nach terminlicher Vereinbarung
- Ersatzvornahme durch Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Sicherheitsleistungen
- Zahlungsfristen:
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen
- Sicherheitsleistungen bei Vertragsabschluss:
Für sämtliche Aufträge sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten:
- 55 % des Auftragswertes bei Vertragsabschluss / vor Arbeitsaufnahme,
- 40 % des Auftragswertes nach Fertigstellung der Leistung,
- 5 % des Auftragswertes bei Abnahme.
- Alternativ akzeptiert die DROSTE GmbH ausschließlich eine unwiderrufliche Bankbürgschaft in Höhe des gesamten Auftragswertes.
- Erfolgen die Abschlagszahlungen nicht fristgerecht, ist die DROSTE GmbH berechtigt, die Arbeiten einzustellen oder den Vertrag einseitig zu kündigen. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
- Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung bleiben zusätzlich vorbehalten.
- Zahlungsverzug und Konsequenzen:
- Sofortige Arbeitseinstellung ohne Ankündigung
- Mahngebühren: 1. Mahnung 10,00 €, weitere je 20,00 €
- Verzugszinsen: 10% p.a. über Basiszinssatz
- Inkassokosten: pauschal 150,00 € plus tatsächliche Kosten
- Fälligkeit aller Forderungen bei Teilzahlungsverzug
- Preisanpassungen:
- Material-/Lohnkostensteigerungen über 3% werden vollständig weitergegeben
- Energiekostensteigerungen ab dem 1. Euro
- Preisanpassungen bei Verträgen über 12 Monate
Die Vergütung wird jährlich nach dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindex für die Lebenshaltung angepasst, mindestens jedoch um 5 %. Die Anpassung erfolgt jeweils automatisch zu Beginn des neuen Vertragsjahres, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf.
- Zusatz- und Änderungsleistungen:
- Stundensätze: Fachkraft 85,00 €/Std., Hilfskraft 47,50 €/Std.
- Maschinenstunden: nach Aufwand
- Wochenend-/Feiertagszuschlag: 150%
- Nachtzuschlag (22-6 Uhr): 75%
- Eilzuschlag bei kurzfristiger Beauftragung (unter 48h): 50%
- Abtretungsverbot: Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Abtretung von Forderungen gegen die DROSTE GmbH sind ausgeschlossen, außer bei rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen.
- Insolvenzschutz: Bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag werden alle Forderungen sofort fällig. Vorauszahlung des gesamten Restauftragswertes kann verlangt werden.
§ 6 Abnahme und Gefahrübergang
- Abnahmeverweigerung ausgeschlossen: Eine Abnahmeverweigerung ist nur bei erheblichen, die Gebrauchstauglichkeit wesentlich beeinträchtigenden Mängeln zulässig. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
- Fiktive Abnahme:
- Nach Zusendung der Schlussrechnung, gilt die Abnahme nach 2 Werktagen als erfolgt
- Bei Benutzung oder Inbetriebnahme sofort
- Bei unterlassener Abnahmebesichtigung nach ordnungsgemäßer Ladung
- Abnahmeprotokoll: Nur schriftlich protokollierte Mängel sind bei der Abnahme zu berücksichtigen. Nachträglich geltend gemachte Mängel gelten als Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung.
- Gefahrübergang: Mit Abnahme oder fiktiver Abnahme geht die Gefahr vollständig auf den Auftraggeber über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftraggeber das Risiko für alle Beschädigungen, auch durch höhere Gewalt.
- Teilabnahme:
Unternehmer (B2B):
- Die DROSTE GmbH ist jederzeit berechtigt, für in sich abgeschlossene Leistungen oder Gewerke eine Teilabnahme zu verlangen.
- Abgeschlossene Gewerke gelten als abgenommen, wenn sie nicht binnen
1 Werktag nach Zustellung einer gesonderten Mitteilung durch die DROSTE GmbH schriftlich beanstandet werden. - Mit der Teilabnahme gehen Gefahrtragung, Vergütungspflicht und Beginn der Verjährungsfrist auf den Auftraggeber über.
Verbraucher (B2C): - Teilabnahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Mitteilung durch die DROSTE GmbH.
- Abgeschlossene Gewerke gelten als abgenommen, wenn sie nicht binnen
7 Kalendertagen nach Mitteilung schriftlich beanstandet werden. - Mit der Teilabnahme gehen Gefahrtragung, Vergütungspflicht und Beginn der Verjährungsfrist auf den Auftraggeber über.
- Abnahmevergütung: Bei verzögerter Abnahme durch den Auftraggeber werden Bereitschaftskosten mit 250,00 € je angebrochenen Tag berechnet.
§ 7 Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen
7.1 Differenzierte Gewährleistung nach Kundengruppen
A) Für Unternehmer und juristische Personen (B2B):
- Gewährleistung:
- Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ausgenommen sind nur Ansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
- Vollständige Gewährleistungsausschlüsse:
- Materialien, Pflanzen, Saatgut des Auftraggebers
- Normale Abnutzung, Alterung, Verschleiß
- Witterungsbedingte Schäden jeder Art
- Schäden durch mangelhafte Pflege oder unsachgemäße Nutzung
- Vandalismus, Diebstahl, Fremdeinwirkung
- Schäden durch nachträgliche Änderungen oder andere Gewerke
B) Für Verbraucher (B2C):
- Gewährleistungsausschlüsse:
- Vom Verbraucher beigestellte Materialien
- Schäden durch vertragswidrige Nutzung nach schriftlicher Belehrung
- Normale Abnutzung entsprechend der Lebensdauer
7.2 Nacherfüllung
- Modalitäten der Nachbesserung:
- Ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
- Nur zu Geschäftszeiten (Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr)
- Maximaler zweimaliger Nachbesserungsversuch
- Bei zweimaligem Fehlschlagen nur noch Minderung, kein Rücktritt
- Anfahrtskosten bei unberechtigter Mängelmeldung: 150,00 €
- Ersatzvornahme: Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der DROSTE GmbH, sonst Verlust aller Mängelrechte.
7.3 Haftungsbeschränkungen
A) Für Unternehmer:
- Haftungsausschluss:
Vollständiger Haftungsausschluss bei einfacher Fahrlässigkeit, ausgenommen:
- Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
- Haftungsbegrenzungen bei Kardinalpflichtverletzung:
- Begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden
- Sachschäden: maximal Zeitwert zum Schadenszeitpunkt
- Vermögensschäden: begrenzt auf Auftragswert, maximal 10.000 € je Schadensfall
- Gesamthaftung pro Kalenderjahr: 50.000 €
- Vollständig ausgeschlossen:
- Folgeschäden, mittelbare Schäden
- Betriebsunterbrechungsschäden
- Entgangener Gewinn, entgangene Ersparnisse
- Datenverlust (außer bei Vorsatz)
- Schäden durch Dritte, höhere Gewalt, Cyber-Angriffe
B) Für Verbraucher:
- Haftungsausschluss bei leichter Fahrlässigkeit: Nur außerhalb von Kardinalpflichten und Schäden an Leben, Körper, Gesundheit.
- Haftungsbegrenzung: Bei Verletzung von Kardinalpflichten auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
- Ausgeschlossen bleiben: Folgeschäden, entgangener Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.
7.4 Spezielle Haftungsausschlüsse
- Arbeitsbedingte Beschädigungen:
- Kratzer durch Räumgeräte bei Schneeräumung
- Verfärbungen durch Streusalz/Streugut
- Druckstellen durch Reinigungsgeräte
- Beschädigungen verdeckter Leitungen ohne Kennzeichnung
- Umwelt- und Witterungsschäden:
- Frostaufbrüche, Hagelschäden
- Sturmschäden, Überschwemmungen
- UV-Schäden, Ausbleichen
- Korrosion durch Umwelteinflüsse
- Verschuldensunabhängige Risikozuordnung zum Auftraggeber:
- Diebstahl/Vandalismus an bereitgestellten Geräten/Materialien der DROSTE GmbH
- Schäden durch andere Auftragnehmer oder Dritte
- Altlasten und Kontaminationen im Boden
- Schäden an nicht deklarierten Installationen
7.5 Verjährung und Ausschlussfristen
- Unternehmer:
Gewährleistungsansprüche des Unternehmers (B2B) verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Erbringung der Leistung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde. - Verbraucher:
gesetzliche Verjährungsfristen - Mängelanzeige:
Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung schriftlich per Einschreiben angezeigt werden. Versäumt der Auftraggeber dies, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. - Beweislast: Vollständig beim Auftraggeber für Mangel, Ursache und Zeitpunkt
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DROSTE GmbH.
- Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Dabei tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des offenen Rechnungsbetrags an die DROSTE GmbH ab. Die DROSTE GmbH nimmt die Abtretung an.
- Der Käufer ist verpflichtet, die abgetretenen Forderungen nicht selbst einzuziehen, sofern die DROSTE GmbH dies verlangt.
- Verarbeitet oder verbindet der Käufer die Vorbehaltsware mit anderen, nicht der DROSTE GmbH gehörenden Gegenständen, so erwirbt die DROSTE GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der Gesamtware zum Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Verbindung.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die DROSTE GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
- Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern, solange das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist.
- Eine Übersicherung durch den Eigentumsvorbehalt besteht nicht, wenn der Gesamtwert der Sicherheiten 10% den Wert der gesicherten Forderungen übersteigt; in diesem Fall ist die DROSTE GmbH verpflichtet, Sicherheiten freizugeben.
§ 9 Datenschutz
- Die DROSTE GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Vertragspartner ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, da die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist.
- Personenbezogene Daten werden nur im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang verarbeitet und nicht zu anderen Zwecken genutzt, sofern keine gesonderte Einwilligung vorliegt oder eine weitere Rechtsgrundlage dies erlaubt.
- Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung sowie Rechte der Betroffenen enthält die separate Datenschutzerklärung der DROSTE GmbH, die jederzeit auf Anfrage oder auf der Webseite einsehbar ist.Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Vertragserfüllung).
§ 10 Reklamationen und Mängelrechte
- Mängelanzeigefrist: Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Leistungserbringung oder bei Reinigungsleistungen binnen 24 Stunden schriftlich per Einschreiben zu melden. Verspätete Mängelmeldungen führen zum vollständigen Verlust aller Mängelrechte.
- Beweislast: Der Auftraggeber trägt die volle Beweislast für das Vorliegen von Mängeln, deren Ursache und den Zeitpunkt des Auftretens. Ohne entsprechenden Nachweis sind Nachbesserungsansprüche ausgeschlossen.
- Nachbesserungsrecht:
- Nur zweimaliges Nachbesserungsrecht für die DROSTE GmbH
- Nachbesserung nur zu Geschäftszeiten und nach terminlicher Vereinbarung
- Keine Eilnachbesserung oder Ersatzvornahme ohne schriftliche Zustimmung
- Kosten für unberechtigte Mängelmeldungen trägt der Auftraggeber (150,00 €)
- Minderungsausschlüsse: Bei geringfügigen Mängeln (unter 5% der Gesamtleistung) ist eine Minderung ausgeschlossen. Rücktritt nur bei erheblichen, die Gebrauchstauglichkeit wesentlich beeinträchtigenden Mängeln.
- Sachverständigenregelung: Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet ein von der IHK benannter Sachverständiger endgültig und bindend. Die Kosten trägt vollständig die unterlegene Partei.
- Ersatzvornahmeausschluss: Ersatzvornahme durch Dritte ist unzulässig und führt zum Verlust aller Mängelrechte sowie zur Schadensersatzpflicht des Auftraggebers.
- Verjährung beschleunigen: Alle Mängelrechte verjähren bei Verbrauchern binnen eines Jahres, bei Unternehmern binnen 6 Monaten ab Abnahme.
§ 11 Kündigung und Vertragslaufzeit
11.1 Dauerschuldverhältnisse
- Reinigungsverträge:
- Mindestlaufzeit 12 Monate, automatische Verlängerung um weitere 12 Monate
- Kündigung nur mit 3-monatiger Frist zum Jahresende möglich
- Bei vorzeitiger Kündigung: Entschädigung in Höhe von 50% der Restvergütung
- Winterdienst:
- Mindestens 1 Saisonen bindend
- Kündigung nur bis 31. Januar für nächste Saison
- Automatische Verlängerung bei nicht fristgerechter Kündigung
- Wartungs- und Pflegeverträge:
- Mindestlaufzeit 24 Monate mit automatischer Verlängerung um 12 Monate
- Kündigung nur mit 3-monatiger Frist zum Vertragsende
- Preissteigerungen jährlich nach Index des Statistischen Bundesamtes
11.2 Außerordentliche Kündigung der DROSTE GmbH
- Sofortige Kündigung ohne Nachfrist bei:
- Zahlungsverzug über 14 Tage mit beliebigem Betrag
- Verschlechterung der Bonität oder negativer Schufa-Eintrag
- Insolvenzantragstellung oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- Verstöße gegen Mitwirkungspflichten
- Behinderung der Arbeiten oder Zutrittsveränderung
- Bei Kündigung durch DROSTE GmbH: Vergütung des kompletten Restauftrags fällig, keine Rückerstattung von Vorauszahlungen.
11.3 Kündigung für Auftraggeber
- Kündigung nur in Schriftform mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift
- Kündigungsentschädigung: 25% der noch ausstehenden Vertragssumme
- Nachweis wichtiger Grund: Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen der DROSTE GmbH
- Fortsetzungspflicht: Bei Betriebsübergang, Eigentümerwechsel oder Insolvenz des Auftraggebersündigung möglich.
§ 12 Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrags sind unvorhersehbare, unabwendbare und außerhalb des Einflussbereichs der DROSTE GmbH liegende Ereignisse oder Umstände, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erheblich erschweren oder unmöglich machen.
- Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend: Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, stark anhaltender Schneefall), außergewöhnliche Wetterbedingungen, die die Ausführung von Winterdiensten oder vergleichbaren Leistungen erheblich beeinträchtigen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Cyber-Angriffe sowie sonstige Ereignisse ähnlicher Tragweite.
- Im Falle höherer Gewalt ist die DROSTE GmbH für die Dauer der Beeinträchtigung von der Leistungserbringung befreit. Während dieser Zeit entfällt die Pflicht des Auftraggebers zur Abnahme und Zahlung, ohne dass Schadensersatzansprüche gegenüber der DROSTE GmbH geltend gemacht werden können.
- Die DROSTE GmbH hat das Recht, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe zu ergreifen.
- Dauert die höhere Gewalt länger als 15 Kalendertage an, ist die DROSTE GmbH berechtigt, den Vertrag teilweise oder vollständig fristlos zu kündigen.
- Für durch höhere Gewalt entstehende Schäden oder Folgeschäden haftet die DROSTE GmbH nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
- Diese Regelungen lassen etwaige abweichende gesetzliche Rechte unberührt.
§ 13 Salvatorische Klausel
- Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der DROSTE GmbH.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Bei Verbrauchern gilt der Gerichtsstand nur, soweit gesetzlich zulässig.
DROSTE GmbH
Stand: 03. September 2025
Diese AGB gelten auch dann als Vertragsbestandteil künftiger Verträge, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.