Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und Auftraggeber und uns als Leistungsträger bzw. Auftragnehmer. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und Auftraggeber und uns als Leistungsträger und Auftragnehmer gewährleistet ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungsträger.
1. Allgemeines – Geltungsbereich
- Geltung der AGB Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung mit der DROSTE GmbH und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglicher Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens mit der Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma DROSTE GmbH an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma DROSTE GmbH im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Widerspruch gegen andere Bedingungen Ausdrücklich widerspricht die Firma DROSTE GmbH Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Geschäftsbedingungen, die von diesen abweichen, diesen entgegenstehen oder sie ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch die DROSTE GmbH schriftlich zugestimmt.
2. Angebot – Vertragsabschluss
- Gültigkeit von Angeboten Die Firma DROSTE GmbH hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe und sonstige Kosten, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
- Bestellung und Annahme Mit der Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde/Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistung erklärt werden.
- Zugang der Bestellung Bestellt der Verbraucher die Ware/die Dienstleistung auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.
- Lieferung unter Vorbehalt Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden.
- Freibleibende Angebote und Preise Die von der Firma DROSTE GmbH unterbreiteten Angebote und Preise gelten bis zur Auftragserteilung als freibleibend.
- Mengenabhängige Preise Alle im Angebot angegebenen Preise sind objekt- und mengengebunden und gelten nur bei Einhaltung der kompletten Massen. Sollten die Mengen nicht erreicht werden, behalten wir uns das Recht einer Preiskorrektur vor.
- Bearbeitungsgebühr bei Versicherungsfällen Für die Erstellung von Angeboten im Zusammenhang mit der Regulierung von Schäden aus zum Beispiel Versicherungsfällen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90,00 € zzgl. 19% MwSt., welche bei einer Beauftragung zur Ausführung als Gutschrift verrechnet wird.
- Eigentum an Planungen und Entwürfen Ideen, Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sowie Leistungsbeschreibungen bleiben im Eigentum der Firma DROSTE GmbH und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand und wird mit einem Stundenverrechnungssatz in Höhe von 54,00 €/Std. zzgl. MwSt. angesetzt. Bei ausbleibender Auftragserteilung dürfen diese weder vom Auftraggeber noch von Dritten weiter genutzt werden, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden und sind dem Auftragnehmer unaufgefordert zurückzugeben. Hier behält sich die Firma DROSTE GmbH das Recht vor, dem Auftraggeber den Planungsaufwand mit dem genannten Stundenverrechnungssatz zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen.
- Ansprechpartner des Auftraggebers Der Auftraggeber hat für die Vertragsdurchführung einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner zu benennen, der bei Abwesenheit des Auftraggebers zur Anweisung von Stundenlohnarbeiten und zur Beauftragung von zusätzlichen Leistungen und Lieferungen berechtigt ist.
3. Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen sowie Pflichten des Kunden
- Einweisung in technische Einrichtungen: Der Auftraggeber muss einen von der Firma DROSTE GmbH benannten Mitarbeiter in alle technischen Einrichtungen des Auftragobjekts und die Gesamtanlage einweisen und auf mögliche Gefahrenquellen hinweisen.
- Fristen und Termine: Liefer- und Ausführungsfristen sind im Zweifel als annähernd und unverbindlich zu betrachten, es sei denn, es wurde individuell etwas anderes vereinbart. Diese Fristen hängen auch von der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Lieferung durch Zulieferer ab.
- Höhere Gewalt: Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, Streiks oder Kriegen verlängert sich die Lieferfrist. In solchen Fällen kann keine Schadensersatzforderung gestellt werden.
- Leistungsdurchführung: Die Arbeiten erfolgen nach den geltenden Standards und aktuellen Techniken und unter Berücksichtigung der Material- und Produktspezifikationen.
- Verbindlichkeit von Aufträgen: Ein Auftrag oder eine Bestellung ist für die Firma DROSTE GmbH erst nach Bestätigung oder Vertragsunterzeichnung verbindlich.
- Teilleistungen: Teilleistungen und Teillieferungen sind ausdrücklich vorbehalten.
- Mitarbeiterauswahl und Weisungsrecht: Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht liegt bei der Firma DROSTE GmbH. Der Auftraggeber darf keine Weisungen an die Mitarbeiter geben, es sei denn, es handelt sich um Gefahr im Verzug.
- Baustellenordnung und Genehmigungen: Der Auftraggeber sorgt für die allgemeine Ordnung auf der Baustelle und stellt alle notwendigen Genehmigungen und Informationen zur Verfügung, z.B. zu Versorgungsleitungen.
- Bereitstellung von Anschlüssen und Lagerplätzen: Der Auftraggeber stellt kostenlos die erforderlichen Anschlüsse (Wasser, Strom etc.) und Lagerflächen zur Verfügung. Wenn dies nicht möglich ist, trägt der Auftraggeber die Kosten.
- Mengenangaben und Abrechnung: Mengenangaben in Angeboten sind vorläufig geschätzt; abgerechnet wird nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen.
- Subunternehmer: Die Firma DROSTE GmbH kann zur Erfüllung des Vertrags auch Subunternehmer einsetzen.
4. Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
- Zahlungsfrist: Der Kunde muss die Rechnung innerhalb von 10 Tagen (oder der auf der Rechnung angegebenen Frist) ohne Abzug bezahlen.
- Rechnungsstellung: Die Rechnung basiert auf der erbrachten Leistung und den gelieferten bzw. verbauten Materialien.
- Sicherheitsleistung: Bei Vertragsabschluss kann die Firma DROSTE GmbH eine Sicherheitsleistung in Höhe von 75 % des Netto-Auftragswertes verlangen.
- Vorauszahlung: Der Auftraggeber muss eine Vorauszahlung von mindestens 60 % des Netto-Auftragswertes leisten. Weitere Abschlagszahlungen können folgen.
- Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ruhen die Verpflichtungen der Firma DROSTE GmbH, der Auftraggeber bleibt jedoch zahlungspflichtig.
- Abrechnung bei Unterbrechung: Bei einer längeren Unterbrechung der Arbeiten kann die Firma DROSTE GmbH eine vorzeitige Abrechnung verlangen.
- Mahnung und Verzugszinsen: Mahngebühren betragen 10 € für die erste Mahnung, danach werden bankübliche Zinsen berechnet.
- Zusätzliche Arbeiten: Zusätzliche Arbeiten werden zum vereinbarten Satz abgerechnet und sind vom Skonto ausgeschlossen.
- Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer wird zum geltenden Satz bei Rechnungsstellung berechnet.
- Gegenansprüche: Der Auftraggeber kann nur dann mit eigenen Forderungen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder anerkannt wurden.
- Verschlechterung der Vermögensverhältnisse: Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers kann die Firma DROSTE GmbH Vorauszahlungen oder eine Sicherheitsleistung verlangen.
- Zuschläge für erschwerte Bedingungen: Für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen oder außerhalb üblicher Arbeitszeiten können Zuschläge berechnet werden.
5. Abnahme
- Abnahme der Leistung: Der Auftraggeber muss die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Schlussrechnung abnehmen, andernfalls gilt sie als abgenommen.
- Benutzung der Leistung: Wenn der Auftraggeber die Leistung oder Teile der Leistung in Benutzung nimmt, gilt die Abnahme nach 5 Tagen.
- Mängelmeldung: Der Auftraggeber muss Mängel sofort schriftlich melden, sowohl nach der Ausführung als auch während der Arbeiten.
- Schaden durch höhere Gewalt: Wird die ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände beschädigt oder zerstört, übernimmt die Firma DROSTE GmbH keine Haftung.
6. Maße und Muster
- Sämtliche Maße sind circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können.
- Beim Handel mit Naturprodukten können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (zum Beispiel Natursteine, Pflanzen o. a.) abweichen. Sie mindern, ebenso wie evtl. Ausblühungen bei Betonstein u. a. sowie deren Maßtoleranzen oder Einschlüssen, weder den Gebrauchswert noch die Güteeigenschaft und berechtigen nicht zur Beanstandung.
7. Garantie und Gewährleistung
- Die Firma DROSTE GmbH übernimmt die Gewährleistung nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen im Angebot. Im Übrigen ist auf §13 Nr. 3 VOB/B zu verweisen.
- Es gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B.
- Für von der Firma DROSTE GmbH gelieferte Pflanzen (Baumschulwaren u. a.), Rollrasen und Saatgut sind Mängel nach der Be- oder Verarbeitung bzw. unmittelbar nach deren Verbindung mit dem Grund und Boden anzuzeigen. Nach erbrachter Leistung gehen sämtliche Pflegetätigkeiten (wässern, düngen, mähen, Wildkräuter entfernen) auf den Auftraggeber über. Eine Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Auftraggeber eine solche Anwuchsgarantie, so wird hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt. Eine gewährte Anwuchsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von max. einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Auftraggeber, außerhalb unserer Pflegeleistung, den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteilwerden lassen. Hierzu gehören u. a. die richtige Pflanzdichte, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt (z. B. schwerer Regen, Wild oder andere tierische und pflanzliche Schädlinge) sind von der Garantie nicht erfasst. Bei der Anwuchsgarantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne.
- Für die vom Auftraggeber gelieferten oder beschafften Baustoffe, Bauteile, Pflanzen, Saatgut etc. übernimmt die Firma DROSTE GmbH keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Auftraggebers und für Setzungsschäden, die aus Arbeiten anderer Auftragnehmer herführen.
- Tritt ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen, steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Vertragsrücktritt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, insofern dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit der gelieferten Ware.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die festgehaltene Leistung im Vertrag durchzuführen. Abweichungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und -standard gewährt bleibt.
- Bei Verträgen, die nur den reinen Winterdienst umfassen, gilt die AGB-Winterdienst der Firma DROSTE GmbH. Bei einer Beauftragung für den Winterdienst, auch bei einer Beauftragung einer Außenreinigung inklusive Winterdienst, erfolgt in den Saisonmonaten (November bis März) des Winterdienstes keine Außenreinigung an den Tagen, an denen der Winterdienst, vor allem bei Verwendung von Streugut, erfolgt ist.
- Bei Verträgen, die die Reinigung von Flächen umfassen, gilt, dass nur die sog. „Grau- und Grünflächen“ gereinigt werden. Von dieser Grundreinigung ausgenommen sind z. B. Sandkästen, Sandflächen, Moos, Farbreste, Taubenkot etc. Dafür muss eine Extra-Vereinbarung auf Stundenlohnbasis abgeschlossen werden.
- Bei Verträgen, die die Reinigung von Gehwegen und sonstigen gepflasterten Flächen sowie die Entfernung von Unkraut und Wildkraut umfassen, wird eine oberflächliche Entfernung vorgenommen, die nicht die Entfernung der Wurzeln oder eine sonstige Tiefenreinigung umfasst. Eine solche Entfernung muss gesondert beauftragt werden – ohne diese Sonderbeauftragung erfolgt eine Entfernung der Wildkräuter durch einen Schnitt direkt auf der Gehwegfläche.
- Bei Verträgen, die die Neuanlage von Grünflächen, Blumenbeeten etc. umfassen, beschränkt sich die Dienstleistung auf das Anlegen und das Setzen von Pflanzen. Nicht einbezogen ist dabei eine Versorgung der Pflanzen mit ausreichend Dünger und Wasser nach der Anlage der Beete oder Grünflächen. Für den erfolgreichen Anwuchs ist die Firma DROSTE GmbH mithin nicht verantwortlich, wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich festgelegt wurde.
- Bei Verträgen, die nur den reinen Containerdienst umfassen, gilt die AGB-Containerdienst der Firma DROSTE GmbH.
8. Datenschutz
- Die Firma DROSTE GmbH nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre persönlichen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
- Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO, der die Vereinbarung von Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
9. Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand der Firma DROSTE GmbH. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der allgemeine Gerichtsstand der Firma DROSTE GmbH.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
- Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma DROSTE GmbH werden auch dann Vertragsbestandteil zukünftiger Verträge, wenn im Folgevertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.